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Die Hauskrebsvorsorge (Hautkrebsscreening) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Patienten ab 35 und für die meisten Patienten unter 35. Bei dieser Vorsorgeuntersuchung wird die Haut auf Muttermale untersucht. Bei verdächtigen Muttermalen (Verdacht auf Melanom, Basaliom oder Spinaliom) werden Sie an einen Hautarzt zur Mitbeurteilung überwiesen. Im Folgenden sehen Sie die Voraussetzungen für die Durchführung des Hautkrebsscreenings zu Lasten der GKV (gesetzliche Krankenversicherung).