Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Für Jugendliche, die vor dem 18 Lebensjahr eine Ausbildung beginnen, hat der Gesetzgeber eine verpflichtende Jugendarbeitsschutzuntersuchung vorgesehen. Wenn Sie diese bei uns durchführen lassen wollen, machen Sie gerne einen Termin in der Praxis.
Zur Untersuchung ist es wichtig, folgendes Mitbzubringen:

1. Den Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung ausgedruckt, ausgefüllt und vom Personenberechtigten unterschrieben (in der Regel Vater oder Mutter)

2. Bargeld/EC-Karte (€ 80,90)

3. Diese Eltern-Info mit Honorarvereinbarung ausgedruckt, ausgefüllt und vom Personenberechtigten unterschrieben (in der Regel Vater oder Mutter)


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