Jugendarbeitsschutzuntersuchung |
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Für Jugendliche, die vor dem 18 Lebensjahr eine Ausbildung beginnen, hat der Gesetzgeber eine verpflichtende Jugendarbeitsschutzuntersuchung vorgesehen. Wenn Sie diese bei uns durchführen lassen wollen, machen Sie gerne einen Termin in der Praxis. |
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