Schwerbehinderung

Wenn Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen möchten, dann tun Sie dies beim Rhein-Erft-Kreis, Amt für Familien, Senioren und Soziales, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Tel: 02271-8345031 oder -hier-
Hier bekommen Sie Hilfe und auch Informationen über die einzelnen Schritte. Diese stehen auch ausführlich auf der Internetseite erklärt. Dort können Sie, sofern es Ihnen möglich ist, die gesamte Beantragung auch online durchführen.
Nach Antragseingang werden der Hausarzt, also wir, oder verschiedene Fachärzte angeschrieben. Danach wird nach Aktenlage entschieden und der Grad der Behinderung (GdB) in Prozenten festgelegt. Je nach Höhe der Prozente gibt es verschiedenen Nachteilsausgleiche, also die Vergünstigungen. Eine tabellarische Auflistung finden Sie hier.
Zuden verschiedenen Prozenten, die bei der Feststellung des Grades der Behinderung anfallen, kommen noch die sogenannten Merkzeichen. Hier handelt es sich um Buchstaben, die in einzelnen Bereichen besondere Defizite markieren, z.B. H für "hilflose Person" oder G für "Gehbehinderung". Die Nachteilsausgleiche die durch diese Merkzeichen entstehen finden sie in einer Tabelle hier.


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